Titel Bild, Innenraum, Person im Rollstuhl ,Männlich, Monitor im Hintergrund, Schaut in die Kamera

Inklusionsbeauftragte im Unternehmen: Workshop

  • Projektname: 181 SGB IX – Der Inklusionsbeauftragte, die Inklusionsbeauftragte
  • Kontakt: info[at]kopfhandundfuss.de

Seit 2018 gibt es die gesetzliche Vorgabe, im Unternehmen eine Inklusionsbeauftragte, einen Inklusionsbeauftragten zu bestimmen. Die Absicht des Gesetzgebers war, mit dieser Vorgabe die Wichtigkeit der Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu verdeutlichen.

Seminarinhalte

Doch wie können die Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden und welche Rechte und Pflichten resultieren daraus für die beauftragten Personen? In diesem Workshop werden sowohl die gesetzlichen Grundlagen wie auch die möglichen Umsetzungen im Unternehmen vermittelt.

Die Aufgaben in der Praxis sind:

  • Mehrwerte von Inklusion im Unternehmen   
  • Strategische Ansätze für gelebte Inklusion  
  • Entwicklung von Leitbildern und Aktionsplänen

Referentinnen und Referenten 

Der Workshop wird von Stefanie Trzecinski durchgeführt. Sie wird von einem Inklusionsbeauftragten, einer Inklusionsbeauftragte unterstützt, die einen Einblick in ihre Arbeit gibt. 

Das Gesetz sagt:
Firmen brauchen Inklusions-Beauftragte.
Inklusions-Beauftragte sollen bei der Arbeit dafür sorgen:
Dass Menschen mit Behinderung gut arbeiten können.
Die Inklusions-Beauftragten haben verschiedene Aufgaben.
Und sie haben verschiedene Rechte und Pflichten.
Und darüber reden wir in diesem Work-Shop.

Außerdem reden wir darüber:

Was das Recht über Inklusion sagt.
Warum Inklusion bei der Arbeit gut ist.
Wie Firmen einen Plan für Inklusion machen können.

Der Workshop wird gemacht von Stefanie Treczinski.
Außerdem ist noch eine Inklusionsbeauftragte oder ein Inklusionsbeauftragter dabei.
Sie oder er wird von ihrer oder seiner Arbeit erzählen.